Auswirkungen einer steuerfreien Entgeltumwandlung
Im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG kann jeder Arbeitnehmer bis zu vier Prozent der Beitrags-bemessungsgernze in der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2015 sind das 2.904) steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln.
Modelldarstellung 1: Ein Arbeitnehmer wandelt monatlich € 100 in eine betriebliche Altersversorgung um. Er ist in der gesetzlichen Krankenkasse, hat keine Kinder, Steuerklasse I, ist kirchensteuerpflichtiug und hat einen jährlichen Arbeitslohn von € 42.000
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ohne bAV |
mit bAV |
Arbeitslohn + vermögenswirksame Leistungen |
3.500,00 € 0,00 € |
3.500,00 € 0,00 € |
Arbeitslohn inkl. vermögenswirksame Leistungen |
3.500,00 € |
3.500,00 € |
abzüglich Entgeltumwandlung zu versteuerndes Brutto-Einkommen |
3.500,00 € |
100,00 € 3.400,00 € |
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer |
714,20 € |
680,33 € |
- Sozialversicherungsabgaben |
716,62 € |
696,15 € |
Nettolohn - Entgeltumwandlung in bAV
Nettoauszahlung
Aufwand |
2.069,18 € - ---------------- 2.069,18 €
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2.123,52 € 100,00 € ----------------- 2.023,52 €
45,66 € |
Obwohl der Arbeitgeber monatlich einen Betrag von € 100,-- in die betriebliche Alters-versorgung abführt, reduziert sich das ausgezahlte Nettogehalt nur um € 45,66.
Modelldarstellung 2: Der gleiche Arbeitnehmer wandelt unverändert monatlich € 100 in eine betriebliche Altersversorgung um, er erhält jedoch von dem Arbeitgeber eine vermögenswirksame Leistung von monatlich € 40. Der Arbeitnehmer entschließt sich, diese vermögenswirksame Leistung für die betriebliche Altersversorgung zu nutzen, so dass der Arbeitgeber nun € 140 abführt.
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Anlage in VL ohne bAV |
Anlage der VL in bAV |
Arbeitslohn + vermögenswirksame Leistungen |
3.500,00 € 40,00 € |
3.500,00 € 40,00 € |
Arbeitslohn inkl. vermögenswirksame Leistungen |
3.540,00 € |
3.540,00 € |
abzüglich Entgeltumwandlung zu versteuerndes Brutto-Einkommen |
- 3.540,00 € |
140,00 € 3.400,00 € |
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer |
727,84 € |
680,33 € |
- Sozialversicherungsabgaben |
724,81 € |
696,15 € |
Nettolohn - vermögenswirksame Leistungen - Entgeltumwandlung in bAV
Nettoauszahlung
Aufwand |
2.087,35 € 40,00 € - ---------------- 2.047,35 €
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2.123,52 € - 140,00 € ----------------- 2.023,52 €
23,83 € |
Obwohl der Arbeitgeber hier sogar monatlich einen Betrag von € 140,-- in die betriebliche Altersversorgung abführt, reduziert sich das ausgezahlte Nettogehalt nur um € 23,83.
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